NUTZUNGSVEREINBARUNGEN2024-08-20T11:49:16+02:00

NUTZUNGSVEREINBARUNGEN
SOPHIE-SCHOLL BERUFSKOLLEG

NUTZUNGSVEREINBARUNGEN
SOPHIE-SCHOLL BERUFSKOLLEG

Hier finden Sie alle Nutzungsvereinbarungen, Einwilligungen und Erklärungen des Sophie-Scholl Berufskollegs. Die Informationen öffnen sich wahlweise in einer Toggle Box (Umschaltbutton) oder als PDF in einer Lightbox.

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ANLAGE ZUM ANMELDEBOGEN | DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG

ANLAGE ZUM ANMELDEBOGEN
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG

ERKLÄRUNG ALS ANLAGE ZUM ANMELDEBOGEN | DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG

Version 07/2024

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DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGEN UND VEREINBARUNGEN

DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGEN UND VEREINBARUNGEN

MICROSOFT TEAMS

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In diesem Abschnitt informieren wir Sie über die zur Nutzung von Microsoft Teams erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Verantwortlich ist die Schule: Sophie-Scholl-Berufskolleg, Dahlmannstr. 26, 47169 Duisburg, Schulleitung Herr Zeich

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?

Fragen zum Datenschutz können Sie an den behördlich bestellten schulischen Datenschutzbeauftragten stellen:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter für Duisburger Schulen c/o Krupp-Gymnasium Europaschule,
Flutweg 62, 47228 Duisburg,
eMail: K.Tenner@stadt-duisburg.de

Zu welchem Zweck sollen meine Daten verarbeitet werden?
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Nutzung von Microsoft Teams, einer Kommunikations- und Lernplattform mit der Möglichkeit zu Audio- und Videokonferenzen und zur Durchführung von Online-Unterrichtseinheiten in der Lerngruppe und zur individuellen Betreuung und Beratung in Kleingruppen oder Einzeltreffen zwischen Schülern und Lehrkraft.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage deiner/Ihrer Einwilligung.

Welche personenbezogenen Daten werden bei der Nutzung von MS Teams verarbeitet?

Verarbeitet werden Daten zur Erstellung eines Nutzerkontos (E-Mail Adresse, Passwort, Schulzugehörigkeit, Zugehörigkeit zu Teams, Rollen und Rechte), zur Anzeige eines Nutzerstatus und von Lesebestätigungen (Chat), erstellte Chat-Nachrichten, Sprachnotizen, Bild- und Tondaten in Video- und Audiokonferenzen, Inhalte von Bildschirmfreigaben, durch Hochladen geteilte Dateien, erstellte Kalendereinträge, Status von Aufgaben (zugewiesen, abgegeben, Fälligkeit, Rückmeldung), in Word, Excel, PowerPoint und OneNote erstellte und bearbeitete Inhalte, Eingaben bei Umfragen, technische Nutzungsdaten zur Bereitstellung der Funktionalitäten und Sicherheit von MS Teams und in Teams integrierte Funktionen. Eine Speicherung der Bild- und Tondaten von Videokonferenzen durch die Schule erfolgt nicht.

Wer hat Zugriff auf meine personenbezogenen Daten?
Auf alle in Teams durch Nutzer eingestellten Dateien, Inhalte und Kommentare haben jeweils die Personen Zugriff, mit denen sie geteilt werden. Das können Einzelpersonen sein oder Mitglieder eines Teams oder Channels in einem Team. Lehrkräfte haben Zugriff auf innerhalb von gestellten Aufgaben vorgenommene Bearbeitungen und erstellte Inhalte. Alle Teilnehmer einer Videokonferenz haben Zugriff im Sinne von Sehen, Hören und Lesen auf Inhalte der Videokonferenz, Chats, geteilte Dateien und Bildschirmfreigaben. In einem Chat haben alle Teilnehmer Zugriff auf eingegebene Inhalte und geteilte Dateien. Der Anbieter hat Zugriff auf die bei der Nutzung von Teams anfallenden Daten soweit dieses zur Erfüllungen seiner Verpflichtung im Rahmen des mit der Schule abgeschlossenen Vertrags zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. US Ermittlungsbehörden haben Zugriff nach US amerikanischem Recht (siehe unten).

An wen werden die Daten übermittelt?
Wir nutzen Microsoft Teams im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Microsoft verarbeitet deine personenbezogenen Daten ausschließlich in unserem Auftrag. Demnach darf Microsoft sie nur entsprechend unserer Weisungen und für unsere Zwecke und nicht für eigene Zwecke nutzen, also weder für Werbung und auch nicht, um sie an Dritte weitergeben.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Speicherung von Daten, welche zur Bereitstellung des Nutzerkontos verarbeitet werden, sowie erstellte und geteilte Inhalte, Kommentare, Chat-Nachrichten, Sprachnachrichten zugewiesene, bearbeitete und abgegebene Inhalte und Kalendereinträge, endet, sobald der Nutzer die Schule verlassen hat, seine Einwilligung ganz oder in Teilen widerruft oder einer Verarbeitung widerspricht. Die Löschung erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Verlassen der Schule. Die Löschung aus den Systemen von Microsoft ist vom Zeitpunkt der Löschung eines Kontos oder von Inhalten durch die Schule nach 90 Tagen abgeschlossen. Selbiger Zeitraum gilt auch für die Löschung von Dateien durch den Nutzer selbst. Ton- und Bilddaten von Video- und Audiokonferenzen werden von der Schule nicht aufgezeichnet und gespeichert. Inhalte in von anderen geteilten Dateien, bearbeitete und abgegebene Aufgaben und Nachrichten in Gruppenchats werden gespeichert, solange ein Team besteht. Teams für Klassen- und Lerngruppen werden spätestens 5 Jahre nach Ende der Schulzeit der betroffenen Schüler samt ihren von Schülern erstellten, geteilten und bearbeiteten Inhalten und Chats gelöscht. Inhalte von Chats bestehen solange das Konto des anderen Nutzers besteht.

Datenschutz bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA
Bei der Nutzung von MS Teams können auch Daten auf Servern in den USA verarbeitet werden. Dabei geht es weniger um Inhalte von Chats, Videokonferenzen, Terminen und gestellten Aufgaben, Nutzerkonten und Teamzugehörigkeiten, sondern um Daten, welche dazu dienen, die Sicherheit und Funktion der Plattform zu gewährleisten und zu verbessern. Nach der aktuellen Rechtslage in den USA haben US Ermittlungsbehörden nahezu ungehinderten Zugriff auf alle Daten auf Servern in den USA. Nutzer erfahren davon nichts und haben auch keine rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Die Risiken, welche durch diese Zugriffsmöglichkeiten von US Ermittlungsbehörden entstehen, dürften eher gering sein.

Thema CLOUD-Act
Im Rahmen des CLOUD-Act haben US Ermittlungsbehörden auch Möglichkeiten, bei Microsoft die Herausgabe von personenbezogenen Daten, die auf Servern in der EU gespeichert sind, zu verlangen. Dort werden die meisten Daten gespeichert, die bei einer Nutzung von Microsoft/ Office 365 und Teams anfallen. Nach Angaben von Microsoft ist die Anzahl dieser Anfragen recht gering, zudem kann Microsoft dagegen vor Gericht gehen. Die wenigsten Anfragen dürften, falls überhaupt, schulische Konten betreffen. Microsoft gibt für Juli – Dezember 2019 insgesamt 3.310 Anfragen von Ermittlungsbehörden an. Davon kamen die meisten aus Deutschland.


Zusätzliche Informationen

Wo werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Microsoft Teams und angebundenen Produkten erfolgt überwiegend auf Servern mit Standort Deutschland. Es ist möglich, dass sogenannte Telemetrie Daten, eine Art Diagnosedaten, in den USA verarbeitet werden.

Wie sicher ist Microsoft Teams?
Die Plattform genügt allen gängigen Sicherheitsstandards für Cloud Plattformen.

Wo kann ich mehr zum Datenschutz von Microsoft Teams erfahren?

Thema Sicherheit bei Microsoft:
docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/securitycompliance-overview

Die aktuelle Datenschutzerklärung von Microsoft kann hier eingesehen werden:
privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement

Von besonderer Bedeutung ist dabei bezüglich der personenbezogenen Daten von Personen in der Schule der folgende Abschnitt:
“Für Microsoft-Produkte, die von Ihrer K-12-Schule bereitgestellt werden, einschließlich Microsoft 365 Education, wird Microsoft:

  • neben den für autorisierte Bildungs- oder Schulzwecke erforderlichen Daten keine personenbezogenen Daten von Schülern/Studenten erfassen oder verwenden,
  • personenbezogene Daten von Schülern/Studenten weder verkaufen noch verleihen,
  • personenbezogene Daten von Schülern/Studenten weder zu Werbezwecken noch zu ähnlichen kommerziellen Zwecken wie Behavioral Targeting von Werbung für Schüler/Studenten verwenden oder freigegeben,
  • kein persönliches Profil eines Schülers/Studenten erstellen, es sei denn, dies dient der Unterstützung autorisierter Bildungs- oder Schulzwecke oder ist von den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Schülern/Studenten im angemessenen Alter genehmigt, und
  • seine Anbieter, an die personenbezogene Daten von Schülern/Studenten ggf. zur Erbringung der Bildungsdienstleistung weitergegeben werden, dazu verpflichten, dieselben Verpflichtungen für personenbezogene Daten der Schüler/Studenten zu erfüllen.”

Was tut die Schule zum Schutz meiner personenbezogenen Daten in MS Teams?
Also Schule hat für uns der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Schüler und Lehrkräfte oberste Priorität. Deshalb sorgen wir durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür, dass die Nutzung von MS Teams mit der größtmöglichen Sicherheit abläuft. Wir haben MS Teams so vor eingestellt, dass durch das Handeln und Fehler der Nutzer selbst möglichst wenige Risiken entstehen können. Ganz zentral ist die Schulung der Nutzer für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit den Werkzeugen in MS Teams. Vor Erteilung des Zugangs findet eine Grundschulung statt. Diese wird durch eine jährliche Belehrung und die Nutzungsvereinbarung/ Dienstanweisung ergänzt.

Kann eine Einwilligung nach dem Urteil des EUGH zum EU-US Privacy Shield noch genutzt werden?
Das ist möglich, setzt aber voraus, dass die etwaige Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA entsprechend so abgesichert ist, dass sie den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Dieses könnte beispielsweise durch zusätzliche technische Maßnahmen und Garantien Seitens Microsoft erfolgen. Die Standardvertragsklauseln, auf welche Microsoft seine Datenübermittlungen aktuell stützt, reichen nach Auffassung des EUGH alleine dafür nicht aus. Jede Schule, jeder Schulträger, jedes Bundesland hat darüber hinaus die Möglichkeit, mit Microsoft in Form von Nebenabreden in Ergänzung zu den OST und Data Processing Addendum zusätzliche Maßnahmen und Garantien auszuhandeln.

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PÄDAGOGISCHES NETZ & MICROSOFT OFFICE 365

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Für alle Arbeiten im Unterricht und in Phasen des eigenverantwortlichen Lernens erhältst du/erhalten Sie Zugang zum pädagogischen Netz unserer Schule und zu unserer Arbeitsplattform Office 365 Education (im Folgenden „Office 365“). Den Zugang zu Office 365 stellen wir dir/Ihnen auch außerhalb des Unterrichts zur schulischen Nutzung Verfügung. Die Nutzung setzt einen verantwortungsvollen Umgang mit den Netzwerkressourcen, der Arbeitsplattform Office 365 sowie den eigenen personenbezogenen Daten und denen von anderen in der Schule lernenden und arbeitenden Personen voraus. Die folgende Nutzungsvereinbarung informiert und steckt den Rahmen ab für eine verantwortungsvolle Nutzung und ihre Annahme bzw. die Einwilligung sind Voraussetzung für die Erteilung eines Nutzerzugangs.

Nutzungsvereinbarung

Geltungsbereich
Die Nutzungsvereinbarung gilt für Schüler und Lehrkräfte, nachfolgend “Benutzer” genannt, welche das von der Schule bereitgestellte pädagogische Netzwerk und Office 365 zur elektronischen Datenverarbeitung nutzen.

Laufzeit
Dem Benutzer werden innerhalb seiner Dienstzeit/ Schulzeit ein Benutzerkonto im pädagogischen Netzwerk sowie eine Office 365 Education-Lizenz zur Verfügung gestellt. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto deaktiviert und gelöscht sowie die Zuweisung der Office 365 Education-Lizenz aufgehoben.

Umfang
Zum Umfang des von der Schule für die Benutzer kostenlos bereitgestellten Paketes gehören:

  • Zugang zum pädagogischen Netzwerk der Schule mit einem persönlichen Nutzerkonto
  • Zugang zu Office 365 mit
    ○ einer schulischen E-Mail-Adresse
    ○ Online Speicherplatz auf Microsoft OneDrive
    ○ Microsoft Office Online (Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Teams, Sway,…)

Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule sorgt durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der im pädagogischen Netz verarbeiteten personenbezogenen Daten. Mit Microsoft wurde zur Nutzung von Office 365 ein Vertrag abgeschlossen, welcher gewährleistet, dass personenbezogene Daten von Benutzern nur entsprechend der Vertragsbestimmungen verarbeitet werden.

Microsoft verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Benutzern in Office 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen. Ziel unserer Schule ist es, durch eine Minimierung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Office 365 auf das maximal erforderliche Maß, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Schüler und Lehrkräfte bestmöglich zu schützen.

Dieses ist nur möglich, wenn die Benutzer selbst durch verantwortungsvolles Handeln zum Schutz und zur Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten beizutragen und auch das Recht anderer Personen an der Schule auf informationelle Selbstbestimmung respektieren.

An erster Stelle gilt dieses für die Nutzung von personenbezogenen Daten in der Cloud von Office 365. Es gilt jedoch auch für das pädagogische Netzwerk der Schule.

Personenbezogene Daten gehören grundsätzlich nicht in die Microsoft Cloud, weder die eigenen noch die von anderen! Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden.

Verantwortungsvolles und sicheres Handeln bedeutet:

Passwörter

  • müssen sicher sein und dürfen nicht erratbar sein. Sie müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen, worunter sich eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen.
  • sollten zumindest einmal im Schuljahr gewechselt werden.

Zugangsdaten

  • Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist als schulischer Administrator, Herr Rudat zu informieren.
  • Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.
  • Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

Personenbezogene Daten
Für die Nutzung von personenbezogene Daten wie dem eigenen Name, biographischen Daten, der eigenen Anschrift, Fotos, Video und Audio, auf welchen der Benutzer selbst abgebildet ist und ähnlich gelten die Prinzipien der Datenminimierung und Datensparsamkeit.

Pädagogisches Netz

  • Innerhalb des pädagogischen Netzes der Schule können, außerhalb von Office 365, personenbezogene Daten genutzt und gespeichert werden, solange dieses sparsam erfolgt und zu Zwecken des Unterrichts.

Office 365

  • Personenbezogene Daten des Benutzers haben in Office 365 nichts verloren. Soll mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden (z.B. Lebenslauf), muss dieses offline im pädagogischen Netz erfolgen.
  • Eine Speicherung von personenbezogenen Daten Microsoft OneDrive ist nicht zulässig.
  • Bei der Nutzung von Office 365 von privaten Geräten aus, ist darauf zu achten, dass keine Synchronisation mit OneDrive stattfindet.

E-Mail
Bestandteil des Office 365 Paketes ist auch eine schulische E-Mail Adresse, die gleichzeitig Teil der Zugangsdaten ist.

  • Die Nutzung des schulischen E-Mail Kontos ist nur für schulische Zwecke zulässig. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
  • Wie bei den anderen Komponenten von Office 365 ist auch beim Versand von E-Mails die Nutzung von personenbezogenen Daten zu minimieren.
  • Eine Weiterleitung schulischer E-Mails auf eine private E-Mail Adresse ist nicht gestattet.

Kalender
Die Aufnahme von privaten, nicht schulischen Terminen in den Kalender von Office 365 ist nicht zulässig. Dazu gehören auch die Geburtstage von anderen Benutzern aus der Schule.

Kopplung mit privaten Konten oder anderen Diensten

  • Zur Wahrung des Schutzes und der Sicherheit der eigenen personenbezogenen Daten ist es nicht zulässig, das schulische Office 365 Konto mit anderen privaten Konten von Microsoft oder anderen Anbietern zu koppeln.
  • Eine Nutzung des schulischen Office 365 Kontos zur Authentifizierung an anderen Online Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Schule zugelassener Dienst.

Urheberrecht

  • Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts.
  • Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht.
  • Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources – OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren.
  • Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig.
  • Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen.
  • Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt.

Unzulässige Inhalte und Handlungen
Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten.

  • Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten.
  • Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig.
  • Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

Zuwiderhandlungen
Im Falle von Verstößen gegen diese Nutzungsordnung behält sich die Schulleitung der [Name Schule] das Recht vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Bereichen innerhalb des pädagogischen Netzes und von Office 365 zu sperren. Davon unberührt behält sich die Schulleitung weitere dienstrechtliche Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen vor.

Nutzungsbedingungen von Microsoft für Office 365
Es gelten außerdem die Nutzungsbedingungen des Microsoft-Servicevertrags:
https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/ und davon soll vor allem hingewiesen werden auf den

Verhaltenskodex
Inhalte, Materialien oder Handlungen, die diese Bestimmungen verletzen, sind unzulässig. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bestimmungen gehen Sie die Verpflichtung ein, sich an diese Regeln zu halten:

  1. Nehmen Sie keine unrechtmäßigen Handlungen vor.
  2. Unterlassen Sie Handlungen, durch die Kinder ausgenutzt werden, ihnen Schaden zugefügt oder angedroht wird.
  3. Versenden Sie kein Spam. Bei Spam handelt es sich um unerwünschte bzw. unverlangte Massen-E-Mails, Beiträge, Kontaktanfragen, SMS (Textnachrichten) oder Sofortnachrichten.
  4. Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Dienste zu teilen.
  5. Unterlassen Sie Handlungen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld fordern, sich als jemand anderes ausgeben, die Dienste manipulieren, um den Spielstand zu erhöhen oder Rankings, Bewertungen oder Kommentare zu beeinflussen).
  6. Unterlassen Sie es, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Dienste zu umgehen.
  7. Unterlassen Sie Handlungen, die Ihnen, dem Dienst oder anderen Schaden zufügen (z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).
  8. Verletzen Sie keine Rechte anderer (z. B. durch die nicht autorisierte Freigabe von urheberrechtlich geschützter Musik oder von anderem urheberrechtlich geschütztem Material, den Weiterverkauf oder sonstigen Vertrieb von Bing-Karten oder Fotos).
  9. Unterlassen Sie Handlungen, die die Privatsphäre von anderen verletzen.
  10. Helfen Sie niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Zur Nutzung unseres pädagogischen Netzes und von Office 365 am Sophie-Scholl-Berufskolleg ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Darüber möchten wir Sie/ Euch im folgenden informieren.

Datenverarbeitende Stelle:

Sophie-Scholl-Berufskolleg
Schulleiter: Herr Zeich
Dahlmannstr. 26
47169 Duisburg

K. Tenner
Behördlicher Datenschutzbeauftragter für Duisburger Schulen
c/o Krupp-Gymnasium Europaschule, Flutweg 62, 47228 Duisburg
eMail: K.Tenner@stadt-duisburg.de

Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten der Benutzer des pädagogischen Netzes und von Office 365 werden erhoben, um dem Benutzer die genannten Dienste zur Verfügung zu stellen, die Sicherheit dieser Dienste und der verarbeiteten Daten aller Benutzer zu gewährleisten und im Falle von missbräuchlicher Nutzung oder der Begehung von Straftaten die Verursacher zu ermitteln und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 erfolgt auf der Grundlage von DS-GVO Art. 6 lit. a (Einwilligung).

Kategorien betroffener Personen
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte

Kategorien von personenbezogenen Daten

Pädagogisches Netz

  • Anmeldeinformationen (Nutzerkennung, Passwort, Passworthinweis)
  • Nutzerinhalte (erzeugte Dateien und Inhalte, Versionen von Dateien)
  • technische Daten (Datum, Zeit, Gerät, Traffic, IP Nummern aufgesuchter Internetseiten und genutzter Dienste)
  • [Geräte-Identifikationsdaten (Gerätename, MAC Adresse), bei BYOD]

Office 365

  • Anmeldeinformationen, Rechte und Rollen, Zuteilung zu Gruppen, Geräte- und Nutzungsdaten (Gerätedaten nur bei BYOD und außerschulischer Nutzung relevant], Nutzungsdaten von Inhalten, Interaktionen, Suchvorgänge und Befehle, Text-,  Eingabe- und Freihanddaten, [Positionsdaten – vor allem bei BYOD und außerschulischer Nutzung relevant], Inhalte*, Lizenzinformationen (Anzahl Installationen, bei Nutzung von Office 365 Pro Plus)

* Details siehe https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement#mainenterprisedeveloperproductsmodule (soweit auf Office 365 Education zutreffend)

Kategorien von Empfängern

Pädagogisches Netz

Intern:

  • Lehrkräfte, andere Benutzer/ Schüler (nur gemeinsame Daten oder von Nutzern in ein gemeinsames Verzeichnis übermittelte Daten oder Freigaben),
  • Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich),
  • Schulleitung (alle technischen und öffentlichen Daten, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im begründeten Verdachtsfall einer Straftat oder bei offensichtlichem Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung),

Extern:

  • Dienstleister, Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich, auf Weisung der Schulleitung)
  • Ermittlungsbehörden (alle Daten betroffener Nutzer, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im Verdachtsfall einer Straftat)
  • Betroffene (Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO)

Office 365

Intern:

  • Schulische Administratoren (alle technischen und Daten und Kommunikationsdaten, soweit für administrative Zwecke erforderlich)
  • Schulleitung (Zugangsdaten, alle technischen und Daten und Kommunikationsdaten im begründeten Verdachtsfall einer Straftat oder bei offensichtlichem Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung),

Extern:

  • Microsoft (zur Bereitstellung der Dienste von Office 365, auf Weisung der Schulleitung, OST vom [Datum des Vertragsabschlusses/ Verlinkung der OST])
  • Dienstleister, Administratoren (alle technischen und öffentlichen Daten, soweit für administrative Zwecke erforderlich, auf Weisung der Schulleitung)
  • Ermittlungsbehörden (alle Daten betroffener Benutzer, Daten im persönlichen Nutzerverzeichnis nur im Verdachtsfall einer Straftat)
  • Betroffene (Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO)

Löschfristen

Pädagogisches Netz
Zugangs- und Nutzungsdaten bleiben bestehen, solange der Benutzer Mitglied im pädagogischen Netz ist. [Erstellte Inhalte werden jeweils zum Ende des Schuljahres/ Kurses gelöscht.**] Logdaten von Anmeldungen am pädagogischen Netz und Endgeräten sowie von Internetzugriffen aus dem pädagogischen Netz werden automatisch nach 14 Tagen gelöscht. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden sämtliche Zugangsdaten sowie das Nutzerverzeichnis gelöscht. Bis dahin ist es für den Benutzer möglich, sich die Inhalte des persönlichen Verzeichnisses aushändigen zu lassen.

** Falls keine E-Portfolios erstellt werden oder extrem datensparsam gearbeitet werden soll.

Office 365
Mit dem Ende der Schulzugehörigkeit erlischt das Anrecht auf die Nutzung von Office 365. Entsprechend wird die Zuweisung von Office 365 Education-Lizenzen zu Benutzern mit Ende der Schulzugehörigkeit, in der Regel zum Schuljahresende, aufgehoben. Damit verliert der Benutzer den Zugriff auf Onlinedienste und -daten. Das bedeutet Folgendes:

  • Alle Daten im Zusammenhang mit dem Konto dieses Benutzers werden von Microsoft 30 Tage aufbewahrt. Eine Ausnahme bilden Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, die entsprechend lange aufbewahrt werden.
  • Nach Ablauf der 30-tägigen Frist werden die Daten von Microsoft gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden. Ausgenommen sind Dokumente, die auf SharePoint Online-Websites gespeichert sind.***

*** Siehe Verwalten der Lizenzen und Inhalte von Absolventen in Office 365 Education (11/2018)

Benutzer müssen ihre Daten vorher eigenständig sichern.

Recht auf Widerruf
Die erteilte Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der der Datenarten bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs sämtlicher Verarbeitung personenbezogener Daten im pädagogischen Netz und in Office 365 werden die entsprechenden Zugangsdaten aus dem
System gelöscht und der Zugang gesperrt.

Weitere Betroffenenrechte
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.

Wichtiger Hinweis – Freiwilligkeit
Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig.

  • Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten.
  • Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung.
  • Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. Unsere Schulbibliothek steht unseren Schülern für Recherchen jederzeit offen.
  • Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus.
  • Die Nutzung von Office 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für Office 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus.

Achtung – diese Seiten verbleiben beim Benutzer, damit du/ Sie jederzeit nachsehen können, wie die Nutzungsvereinbarungen lauten, in welche Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde und wie man als Betroffener seine Rechte gegenüber der Schule als verantwortliche Stelle geltend machen kann.

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AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

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Die Schülerin/Der Schüler leistet durch das zwingende Einhalten u. a. folgender Regeln zum Erreichen des Schulabschlusses bzw. Berufsziels einen Beitrag:

  • Im Mittelpunkt unseres Schulalltags steht jeder einzelne Mensch, unabhängig vom Geschlecht, Bildungsabschluss, Herkunft, Nationalität, Religion und sexueller Orientierung. Es sind die Schülerinnen und Schülern sowie alle Beteiligten, die zum Gelingen einer positiven, respektvollen, vertrauensvollen und gewaltfreien Schulgemeinschaft beitragen.
  • Dabei werden folgende Regeln nicht verletzt:
    –  Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und insbesondere in den Eingangsbereichen nicht gestattet
    –  Jede Form von körperlicher und verbaler Gewalt ist untersagt
    –  Jeglicher Abfall wird in Mülleimern entsorgt
    –  Alkohol und illegale Drogen sind verboten
    –  Mit dem Inventar und Eigentum der Schule wird sorgsam umgegangen
    –  In den Pausen ist der Verbleib in Klassenräumen, Fluren und Treppenhäusern nicht erlaubt
    –  Alle Schulregeln (u. a. Coronaregeln) werden stets eingehalten
  • Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule sind stets zu befolgen. Die Schülerin/Der Schüler verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen für alle verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Projekttagen etc.) teilzunehmen.
  • Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens in der ersten Stunde nach der Fehlzeit unter Angabe des Grundes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bei begründetem Zweifel kann die Schule eine Schulunfähigkeitsbescheinigung schon für den ersten Krankheitstag anfordern (Schulgesetz NRW § 43)
  • Schulversäumnisse von Schülerinnen / Schülern, die über BAFÖG gefördert werden, müssen von der Schule nach 3 unentschuldigten Fehltagen dem Amt für Ausbildungsförderung gemeldet werden
  • Wenn eine Klassenarbeit wegen Erkrankung versäumt wird, legt die Schülerin/der Schüler ohne Aufforderung eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vor. Außerdem unterrichtet sie/er die entsprechende Fachlehrerin/den entsprechenden Fachlehrer über die vorliegende Bescheinigung. Nur so kann ein Nachschreibetermin wahrgenommen werden. Anderenfalls wird die nicht erbrachte Leistung mit ungenügend bewertet. Nachschreibetermine können außerhalb der regulären Unterrichtszeiten (z. B. samstags, nachmittags) liegen
  • Beim Fehlen am letzten Tag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien ist ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen
  • Die Schülerin/Der Schüler bringt immer die notwendigen Unterrichtsmaterialien mit (Bücher, Hefte, Schreibzeug, Arbeitskleidung, Sportbekleidung jeglicher Art, Materialgeld usw.) und kümmert sich selbständig um eine Praktikumsstelle für den Praktikumszeitraum
  • Es ist erforderlich, in Absprache mit der Schule und der zuständigen Praktikumstelle, fehlende Praxistage nachzuholen
  • Es gehört mit zur Ausbildung, dass bei den vielfältigen Kontakten zu den Kooperationspartnern der Schule (vor allem bei Praktikumbetrieben) unbedingt auf einen angemessenen Umgangston und dem Beruf entsprechende Kleidung geachtet wird
  • Es liegt in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers, versäumte Unterrichtszeiten eigenverantwortlich nachzuarbeiten und sich das dazugehörige Arbeitsmaterial zu besorgen
  • Während des Unterrichts ist das Essen nicht erlaubt. Das Trinken während des Unterrichts ist wünschenswert und erlaubt. Allerdings dürfen nur festverschließbare Flaschen, Behälter usw. mit in den Klassenraum genommen werden. Für Fachräume gelten besondere Regelungen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die / der einzelne Lehrerin / Lehrer
  • Beim Verlassen des Schulgrundstücks in den Pausen oder in den Freistunden entfällt die Aufsichtspflicht der Schule
  • Verstöße gegen schulrechtliche, strafrechtliche oder andere Bestimmungen sowie Verstöße gegen die „guten Sitten“ (Verbreitung und Speicherung radikal politischer, religiöser oder pornographischer Informationen) können zu zivil-, straf- und schulrechtlicher Verfolgung führen
  • Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit und bei sonstigen Schulveranstaltungen sowohl von Schülerinnen/Schüler als auch von Lehrerinnen/Lehrer grundsätzlich auf lautlos einzustellen und in der Schultasche/Handygarage aufzubewahren. Zuwiderhandlung führt zu einem Klassenbucheintrag, zu einem vorübergehenden Ausschluss aus dem Unterricht und zur Einleitung von weiteren Disziplinarverfahren nach § 53 des Schulgesetzes NRW. In bestimmten Phasen des Unterrichts kann der Rückgriff auf die privaten neuen Technologien der Schülerinnen/Schüler zur Informationsgewinnung sinnvoll sein. Die Lehrerin / der Lehrer kann diese zulassen, wenn sich die Schülerinnen/Schüler und bei minderjährigen Schülerinnen/Schüler die Eltern schriftlich damit einverstanden erklärt haben und akzeptiert haben, dass die Schule für die neuen privaten Technologien der Schülerinnen/Schüler keinerlei Haftung übernimmt. Das Mitführen von Mobiltelefonen und sonstigen Funksendern und -empfängern bei Klassenarbeiten und Prüfungen inner- und außerhalb des Prüfungsraumes gilt als Täuschungsversuch
  • Innerhalb der Gebäude sind die Flure und die Treppenhäuser als Verkehrswege freizuhalten
  • Im Alarmfall müssen die Anweisungen befolgt werden
  • Bild- und Filmaufnahmen sowie Abbildungen von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen der schulischen Ausbildung entstehen, können für schulische Publikationen verwendet werden. Allerdings dürfen weder Schülerinnen/Schüler noch Lehrerinnen/Lehrer ohne Erlaubnis durch Mitschülerinnen/Mitschüler fotografiert oder gefilmt werden. Die Nichteinhaltung führt zur Einleitung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes
  • Auch gilt die Schulordnung des Sophie-Scholl-Berufskollegs, die auch zur Kenntnis genommen wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Behinderung, eine medizinisch attestierte langfristige chronische Erkrankung oder eine medizinisch diagnostizierte Störung, auch im autistischen Spektrum, aber keinen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, können Nachteilsausgleiche erhalten. Fachärztliche Diagnosen müssen der Schulleitung in jedem Fall vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs vorliegen. Die Schulleitung legt nach Beratung mit der Klassenkonferenz und Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten Art und Umfang des Nachteilsausgleichs fest. Neben dem Anspruch auf Nachteilsausgleiche bei langfristigen Behinderungen und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht auch die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche bei Verunfallung, d.h. akuter, ärztlich attestierter Beeinträchtigungen wie z.B. einer gebrochenen Hand zu erhalten. Zum Nachweis der Beeinträchtigung ist ein aktuell ausgestelltes ärztliches Attest erforderlich. Allerdings begründet die medizinische oder therapeutische Diagnose an sich nicht automatisch die Notwendigkeit, einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Über diesen Anspruch kann erst nach Betrachtung des konkreten Einzelfalls durch die Schule individuell entschieden werden. Nachteilsausgleiche am Berufskolleg beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung z.B. zeitlich, technisch, räumlich und/oder personell

Eine volljährige Schülerin/Ein volljähriger Schüler kann ausgeschult werden, wenn sie/er innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt hat. (§ 53 SchulG Abs. 4).

Eine nicht mehr schulpflichtige Schülerin/Ein nicht mehr schulpflichtiger Schüler kann aus dem Bildungsgang verwiesen werden, wenn sie/er trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt. (§ 47SchulG Abs. 1/8).

Sollten diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, erfolgen zeitnah Konsequenzen wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem SchulG, die bis zum Schulverweis bzw. zur Entlassung von der Schule führen können.

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BERUFSSCHULVEREINBARUNG (DUALES SYSTEM)

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Für die Bildungsgänge der Berufsschule:
Bäckerei, Konditorei + Systemgastronomie (BKS), sowie Ernährung, Gastronomie + Hotellerie (EGH)

Die Schülerin/Der Schüler sagt zu, durch das Einhalten der folgenden Regeln zum Erreichen des Schulabschlusses/Berufsziels beizutragen:

  1. Die Schülerin/Der Schüler verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen für alle verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (z. B. Projekt-Unterricht, eintägige Klassenfahrten, usw.) teilzunehmen.
  2. Eine schriftliche und von dem Ausbildungsbetrieb unterschriebene und gestempelte Entschuldigung muss spätestens am 14. Tag nach der Fehlzeit unter Angabe des Grundes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Einem Antrag auf Unterrichtsbefreiung kann nur im Vorhinein und nur in begründeten Ausnahmefällen für einen kurzen Zeitraum durch die Schulleitung stattgegeben werden. Dieser Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht ist an Frau Plath, als Bereichskoordinatorin und Mitglied der erweiterten Schulleitung zu richten (plath@sophie-scholl-bk.eu). Im Nachhinein können diese Anträge nicht akzeptiert werden und führen zu unentschuldigten Fehlzeiten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Projekt-Unterricht und alle weiteren verbindlichen Schulveranstaltungen (Projekttage, Klassenfahrten usw.). Bei längerfristiger Erkrankung (mehr als eine Woche) ist die Schule unter Angabe des Namens, des Klassenlehrers und der Klassenbezeichnung schriftlich (Email, Fax, Brief) bzw. der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin per Email über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu informieren.
  3. Wenn eine Klassenarbeit wegen Erkrankung versäumt wird, legt die Schülerin/der Schüler ohne Aufforderung eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vor. Außerdem unterrichtet sie/er die entsprechende Fachlehrerin/den entsprechenden Fachlehrer über die vorliegende Bescheinigung. Nur so kann ein Nachschreibetermin wahrgenommen werden. Anderenfalls wird die nicht erbrachte Leistung mit ungenügend bewertet. Die Nachschreibarbeiten finden in den durch Aushang bekanntgegebenen Nachschreibwochen an dem jeweiligen Berufsschultag statt.
  4. Eine Beurlaubung vom Unterricht muss mindestens eine Woche im Voraus, schriftlich und mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes beantragt werden. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
  5. Arztbesuche sollen grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Vormittagstermine entschuldigt (z. B. bei der Notwendigkeit einer Blutentnahme im nüchternen Zustand). Darüber muss eine schriftliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der die Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes hervorgeht.
  6. Beim Fehlen am letzten Tag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien ist ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
  7. Die Schülerin/Der Schüler bringt immer die notwendigen Unterrichtsmaterialien mit (Bücher, Hefte, Schreibzeug, Taschenrechner, Arbeitskleidung, Materialgeld usw.).
  8. Es gehört mit zur Ausbildung, dass bei den vielfältigen Kontakten zu den Kooperationspartnern der Schule unbedingt auf einen angemessenen Umgangston und dem Beruf entsprechende Kleidung, insbesondere im Praxis-Unterricht, geachtet wird.
  9. Es liegt in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers, versäumte Unterrichtsinhalte eigenverantwortlich nachzuarbeiten, sich das dazugehörige Arbeitsmaterial zu besorgen und über Klassenarbeitstermine sowie Klassenarbeit-Nachschreibtermine am ersten Tag nach dem Fehlen informiert zu sein.
  10. Die geltende Hausordnung des Sophie-Scholl-Berufskollegs, die Art der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern und Projekten, sowie die Bedeutung der Zeugnisnoten für den Berufsschulabschluss, wurden in der „ Informationssammlung zum Berufsschulstart“ zur Kenntnis genommen.

Eine nicht berufsschulpflichtige Schülerin/Ein nicht berufsschulpflichtiger Schüler kann ausgeschult werden, wenn sie/er innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt hat (§ 53 SchulG Abs. 4) oder trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen an 20 Unterrichtstagen unentschuldigt gefehlt hat. (§ 47 SchulG Abs. 8)

Sollten diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, erfolgen Konsequenzen wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz, die bis zum Schulverweis bzw. zur Entlassung von der Schule führen können.

Schülerinnen und Schüler, die eine Behinderung, eine medizinisch attestierte langfristige chronische Erkrankung oder eine medizinisch diagnostizierte Störung, auch im autistischen Spektrum, aber keinen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, können Nachteilsausgleiche erhalten. Fachärztliche Diagnosen müssen der Schulleitung in jedem Fall vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs vorliegen.

Die Schulleitung legt nach Beratung mit der Klassenkonferenz und Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten Art und Umfang des Nachteilsausgleichs fest. Neben dem Anspruch auf Nachteilsausgleiche bei langfristigen Behinderungen und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht auch die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche bei Verunfallung, d.h. akuter, ärztlich attestierter Beeinträchtigungen wie z.B. einer gebrochenen Hand zu erhalten bei. Zum Nachweis der Beeinträchtigung ist ein aktuell ausgestelltes ärztliches Attest erforderlich. Allerdings begründet die medizinische oder therapeutische Diagnose an sich nicht automatisch die Notwendigkeit, einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Über diesen Anspruch kann erst nach Betrachtung des konkreten Einzelfalls durch die Schule individuell entschieden werden.

Nachteilsausgleiche am Berufskolleg beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung z.B. zeitlich, technisch, räumlich und/oder personell.

Die ausbildenden Personen oder ausbildenden Unternehmen werden gemäß Berufsbildungsgesetz, von ihren Auszubildenden mit Anschrift und persönlichen Daten (Kommunikationsdaten des Betriebes wie Adresse, Telefonnummer und Emailadresse) bekanntgegeben.

Diese Daten werden benötigt, um Informationen auszutauschen, zu kommunizieren und wichtige Inhalte der beruflichen Ausbildung der einzelnen Berufsschüler auszutauschen.

Für das Ausbildungsverhältnis und den von der Schule einzuhaltenden Datenschutz hat das Land NRW die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I*) erlassen, nach deren Anlage 1, Abschnitt C auch die Daten der ausbildenden Betriebe und der Ausbilder zu erfassen sind.

* siehe Anlage und www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf

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DARSTELLUNG VON BILDMATERIAL

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Hiermit erkläre ich mein Einverständnis – dass Bildmaterial auf dem ich abgebildet bin – auf der Internetseite des

SOPHIE SCHOLL BERUFSKOLLEG | Schulnummer: 188104
Dahlmannstrasse 26 | 47169 Duisburg

veröffentlicht werden und – unter anderem auch – von der Lokalpresse verwendet werden darf.

Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet. Ich willige darin ein, dass die Veröffentlichung auch nach dem Ende meines Bildungsganges fortdauert. Ein Widerruf aus wichtigem Grund ist jedoch möglich.

Der für die oben genannte Internetseite verantwortliche Betreiber haftet nicht für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Fotos. Der verantwortliche Betreiber wird die veröffentlichten Bilder zu keinem Zeitpunkt an Dritte verkaufen oder abtreten.

Diese Einwilligung ist im Rahmen der Erklärung als Anlage zum Anmeldebogen auch ohne Unterschrift gültig und wurde von mir zur Kenntnis genommen.

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WEBUNTIS / PEDAV

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An dem Sophie-Scholl-Berufskolleg nutzen Schüler [, Eltern] und Lehrkräfte WebUntis als digitalen Stunden- und Vertretungsplan. Damit das möglich ist, werden auch personenbezogene Daten der Benutzer verarbeitet, von der Schule und von [WebUntis GmbH/ PEDAV]. Hiermit möchten wir Ihnen / dir alle wichtigen Informationen dazu geben.

Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

Diese Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung von WebUntis gelten für alle schulischen Nutzer von WebUntis, Schüler [,Eltern] und Lehrkräfte.

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

[Kontaktdaten Schule, Schulleitung] + [Kontaktdaten schulischer Datenschutzbeauftragter]

Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?

Bei der Nutzung von WebUntis über Browser oder App geht es um folgende personenbezogene Daten:

  • Anmeldedaten (Benutzer, Passwort) werden für jeden Nutzer von der Schule erstellt.
  • Die Zuordnung zu Gruppen und die damit verbundenen Rollen und Rechte, die Spracheinstellung und der Kontostatus erfolgen anhand von Informationen aus der Schulverwaltung.
  • C. Weitere Daten entstehen bei der Nutzung von WebUntis zum Abrufen des digitalen Stunden- und Vertretungsplans. Das sind:
    – Server-Logdaten (z.B. Browsertyp und -version, Betriebssystem, IP Nummer)
    – Von WebUntis erhobene Nutzungsdaten (IP Adresse, letzter Login)
  • Vom Benutzer eingestellte Profildaten (z.B. Adresse, Telefonnummer)
  • Bei Lehrkräften, vom Benutzer erzeugte Inhaltsdaten (z.B. Notizen für Schüler*innen/ für Lehrkräfte, gebuchte Ressourcen, verschickte Nachrichten)
  • Vom Nutzer angemeldete Geräte zum Zugriff auf WebUntis und Aktivierung von 2FA

Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

  • Bereitstellung eines Zugangs zu WebUntis.
  • Nutzung von WebUntis durch angemeldete Nutzer.
  • Verwaltung von Rechten und Rollen der Benutzer entsprechend der Funktion (Schüler / Lehrkraft / [Eltern]) und der Zugehörigkeit zu Klassen und Gruppen.
  • Technische Bereitstellung von für die Verwaltung und Nutzung der WebUntis erforderlichen Diensten.
  • Sicherheit und Funktionalität dieser Dienste.

Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage von:

  • Art. 6 Abs. 1 lit e), Abs. 3 lit b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO-DV I, VO-DV II
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 DSG NRW
  • Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) durch die Betroffenen.

Werden meine Daten weitergegeben und wer hat Zugriff auf meine Daten?

Die Nutzung von WebUntis ist nur möglich, wenn man dafür von [WebUntis GmbH/ PEDAV] bereitgestellte Dienste nutzt. Dieses sind Dienste zur Verwaltung von Nutzern und Inhalten.

Auftragsverarbeiter – nach Weisung durch die Schulleitung

  • Von der Schule / vom Schulträger beauftragter Dienstleister [WebUntis GmbH/ PEDAV]

Innerhalb der Schule wird der Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von WebUntis durch das Rechte- und Rollenkonzept geregelt.

  • Schulleitungsmitglieder – alle Daten, ohne administrative Rechte
  • Schulische Administratoren – alle Daten aller Personen (auf Weisung der Schulleitung)
  • Lehrkräfte – eigene Daten; [alle/eigene] Stunden-/ Vertretungspläne einsehen
  • Schüler – eigene Daten; eigene Stunden- und Vertretungspläne

Personen von außerhalb der Schule erhalten nur Zugriff auf Daten, wenn ein Gesetz es ihnen gestattet

  • Eltern über das Konto ihrer Kinder: eigene Daten Schüler; Stunden- und Vertretungspläne des Kindes [alternativ: Eltern: Stunden- und Vertretungspläne des Kindes]
  • Eltern und (ehemalige) Schülern (Auskunftsrecht Art. 15 DS-GVO)
  • Ermittlungsbehörden im Fall einer Straftat

Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein. Die Server unseres Anbieters stehen in Österreich, kein Drittland nach DS-GVO.

Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Nein, in WebUntis wird nichts von Algorithmen entschieden, was die Benutzer in der Schule betrifft. Es werden keine Profile von Schülern oder Lehrkräften aus den in diesen Diensten verarbeiteten Daten erstellt.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Benutzerdaten von Schülern und Lehrkräften im Zusammenhang mit dem Zugang zu WebUntis über Browser und App (Kontodaten) werden solange gespeichert wie diese

  • WebUntis nutzen,
  • an der Schule Schüler oder Lehrkräfte sind,
  • der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben (es gilt jeweils das zuerst Zutreffende)
  • Nach Beendigung der Nutzung des Zugangs zu WebUntis, Verlassen Schule bzw. Ende des Dienstes an Schule oder Widerspruch in die Verarbeitung werden die Kontodaten des Benutzers innerhalb von sechs Wochen endgültig aus WebUntis gelöscht. [WebUntis GmbH/ PEDAV] löscht sämtliche Daten danach von allen Servern und Sicherheitskopien in einem Zeitraum von 6 Monaten.
  • Durch Lehrkräfte eingetragene Informationen in Stunden- und Vertretungsplänen werden entsprechend VO-DV I §9 bzw. VO-DV II §9 für 5 Jahre aufbewahrt.
  • Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Verwaltung von Benutzerkonten für die Nutzung der WebUntis, die in der Schulverwaltung vorliegen, werden entsprechend VO-DV I §9 bzw. VO-DV II §9 für 5 Jahre aufbewahrt.
  • Benutzer haben jederzeit die Möglichkeit, von ihnen eingestellte Kontaktdaten und Freigaben eigenständig zu löschen.

Welche Rechte habe ich gegenüber der Schule?

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.

Wie kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?

Um die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Zugangs zu WebUntis zu widerrufen, reicht ein formloser Widerruf bei der Schulleitung. Dieser kann schriftlich, per E-Mail und auch mündlich erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen, ist ein mündlicher Widerruf jedoch nur persönlich und nicht telefonisch möglich.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Datenschutz und WebUntis?

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findet man beim Anbieter Untis GmbH unter:
https://www.untis.at/warum-untis/ueber-das-produkt/datenschutz-und-sicherheit

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

  • die Nutzung unseres digitalen Stunden- und Vertretungsplans, WebUntis, ist nur nach Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten möglich. Um welche Daten es sich dabei handelt, ist ein den datenschutzrechtlichen Informationen beschrieben.

Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre/deine Einwilligung einholen. Die Zugangsdaten zum schulischen WebUntis werden nach Erteilen der Einwilligungen schriftlich mitgeteilt.

(Schulleiterin / Schulleiter)

Die datenschutzrechtliche Einwilligung öffnen Sie bitte als PDF, füllen das Formular aus (Seite 4) und können es anschließend ausdrucken und unterschreiben.

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SCHULORDNUNG

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Unabhängig von den im Einzelnen genannten Regelungen dieser Schulordnung verpflichten sich alle am Schulleben Beteiligten, das Sophie-Scholl-Berufskolleg als ein „Haus des beruflichen Lernens“ zu akzeptieren, in dem sich das Zusammenleben aller Beteiligten, im Sinne von Sophie Scholl, freundlich, partnerschaftlich und gewaltfrei gestaltet.

Unterrichts- und Pausenregelungen

Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Entsprechend den Stundenplänen sind die Unterrichtsräume rechtzeitig aufzusuchen.
Der Betrieb und der Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Smartphone, Tablet-PC, etc.) ist nur in den Pausen gestattet. In den Unterrichtsräumen sind diese Medien ausgeschaltet und verbleiben in den persönlichen Sachen. Ausnahmen bilden Unterrichtssituationen, in denen die jeweiligen Unterrichtenden diese Medien gezielt zur Unterrichtsunterstützung oder als Unterrichtsinhalt einsetzen. Die Nutzung geschieht hier nur auf Anordnung der Lehrerinnen und Lehrer!

Es ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, Personen, Situationen oder persönliche Szenen zu fotografieren, zu filmen oder weiterzugeben.

Zuwiderhandlungen können sowohl Schulordnungsmaßnahmen als auch strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zur Folge haben.

Speisen- und Getränkeverzehr sind grundsätzlich nur außerhalb des Unterrichts erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die/der jeweilige Lehrer/in.

Für Räume mit besonderer Ausstattung bzw. hoher Unfallgefährdung (Computerräume, Küchen, Backstube, Restaurant o. ä.) sind die Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsregeln zu beachten.

Für Computerräume gelten insbesondere folgende Regeln:

  • Die EDV-Ausstattung ist Eigentum der Schule und wie das gesamte Schuleigentum pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden haften die Schülerinnen oder Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
  • Die PCs sind nach dem Einsatz ordnungsgemäß herunterzufahren.
  • Nach Beendigung der PC-Arbeit ist der Arbeitsplatz ordentlich zu verlassen.
  • Essen und Trinken sind insbesondere am PC-Arbeitsplatz verboten.
  • Das Aufspielen von Programmen und Daten auf PCs des Sophie-Scholl-Berufskollegs ist verboten!
  • Wer Hardware zerstört, wird in Regress genommen!
  • Wer Software auf dem Rechner manipuliert, muss die Kosten für die Neuinstallation tragen.

Der Aufruf von pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Internetseiten ist am Sophie-Scholl-Berufskolleg ausdrücklich untersagt und stellt einen Verstoß gegen die Schulordnung dar.

Amts- und Unterrichtssprache ist deutsch (ausgenommen ist der jeweilige Fremdsprachenunterricht).

Während der Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler aus Gründen der Sicherheit das Schulgebäude. Bei Regen und Schneefall ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, sich im Schüleraufenthaltsraum und im Foyer der Schule aufzuhalten. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen, Fluren der oberen Etagen und Treppenhäusern ist während der Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet (im Eingangsbereich grundsätzlich nicht). Treppenhäuser und Fensterbänke sind nicht als Sitzmöbel zu nutzen (Fluchtwege, Unfallgefahr). Das Schulgelände kann auf eigene Gefahr während der Pausen oder in Freistunden verlassen werden. Außerhalb des Schulgeländes besteht kein Versicherungsschutz.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Schule nach Unterrichtsende unverzüglich zu verlassen.

Rauchen

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten (§ 54 SchulG, NRW).

Feueralarm

Bei Feueralarm (4 Minuten Dauerton) muss das Schulgebäude unverzüglich geräumt werden. Dabei sind die ausgewiesenen Fluchtwege zu benutzen. Sammelpunkt ist der Sportplatz im hinteren Bereich des Schulgeländes. Für die Dependance in der Grundschule am Mattlerbusch gelten gesonderte Regelungen.

Fundsachen

Schülerinnen und Schüler achten auf ihr Eigentum! Sie bringen keine Wertsachen zum Unterricht mit. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Fundsachen sind beim Hausmeister Herrn Bosbach abzugeben bzw. abzuholen.

Sekretariat/Schulbüro

In allen Angelegenheiten ist zunächst die/der Klassenlehrer/in erster Ansprechpartner. Die Klassenleitung nimmt im Bedarfsfall Kontakt zum Sekretariat auf, so dass Schüler/innen in der Regel das Schulsekretariat nicht aufsuchen müssen. Die aktuellen Öffnungszeiten sind den Aushängen an den Eingangstüren zum Sekretariat/Schulbüro zu entnehmen.

Abstellplätze für Schülerfahrzeuge

Fahrräder und motorgetriebene Zweiräder sind nur auf dem dafür vorgesehenen Bereich des Schulgeländes abzustellen. Für PKW sind im Umfeld der Schule kostengünstige Abstellmöglichkeiten vorhanden. Die Schulparkplätze stehen für Schüler-Pkw nicht zur Verfügung.

Weisungsbefugnis

Um die Schulordnung aufrecht zu erhalten, haben Schülerinnen und Schüler sowie Besucherinnen und Besucher der Schule den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und des nicht-pädagogischen Personals Folge zu leisten. Bei Verstößen findet das geltende Recht Anwendung.

Allgemeine Informationen zur Fehlzeitenregelung

Schülerinnen und Schüler sind gemäß Schulgesetz NRW verpflichtet,

  • regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen,
  • sich auf den Unterricht vorzubereiten und im Unterricht mitzuarbeiten,
  • die ihnen gestellten Aufgaben auszuführen sowie
  • die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.

Alle Schülerinnen und Schüler haben pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen. Fehlzeiten sind der Klassenleitung unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.

Vollzeitschülerinnen und -schüler legen der Schule unverzüglich, d.h. am ersten Tag der Wiederteilnahme am Unterricht, eine schriftliche Entschuldigung (bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten) oder eine Schulunfähigkeitsbescheinigung vor. Sollte die Erkrankung jedoch länger als drei Tage andauern, so ist eine vom Arzt unterschriebene Schulunfähigkeitsbescheinigung spätestens am dritten Tag des Fehlens bei der/dem Klassenlehrer/in einzureichen. Fehlzeiten, für die die Entschuldigung verspätet vorgelegt wird, gelten als unentschuldigt.

Berufsschülerinnen und -schüler haben vom Ausbildungsbetrieb abgezeichnete Entschuldigungen oder eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Original-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält der Ausbildungsbetrieb) einzureichen.

Anfragen zur Beurlaubung vom Unterricht sind der Schule mindestens 14 Tage vor Beurlaubungsantritt vorzulegen. Eine nachträgliche Beurlaubung vom Unterricht ist nicht möglich. Diese Fehlzeiten gelten als unentschuldigt.

Eine Beurlaubung von Berufsschülerinnen und –schülern während der Blockzeit bzw. Teilzeit ist nicht möglich. Ausnahmen bilden einige in den Tarifverträgen vorgesehene Fälle von Sonderurlaub und betrieblich bedingte Fortbildungen. Der Beurlaubungsantrag ist mindestens 14 Tage vorher von der Schule genehmigen zu lassen.

Arztbesuche sind generell auf unterrichtsfreie Zeiten zu legen. Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts (z. B. wegen Erkrankung) ist die in der Folgestunde unterrichtende Fachlehrkraft persönlich darüber zu informieren. Die/Der Klassenlehrer/in ist über das vorzeitige Verlassen des Unterrichts unverzüglich schriftlich (z. B. per E-Mail) zu informieren.

Für das Fehlen bei angekündigten Leistungsüberprüfungen (schriftlich/mündlich) ist eine Schul- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das gilt auch für das Fernbleiben bei einer eigenen Präsentation oder Gruppenpräsentation. Unentschuldigtes Fehlen ist gemäß § 48 SchulG NRW als Leistungsverweigerung mit „ungenügend“ zu bewerten. Nachschreibetermine können außerhalb der regulären Unterrichtszeit (z. B. samstags) liegen.

Bei Verspätungen ist von Schülerinnen und Schülern darauf zu achten, dass die verspätete Anwesenheit durch die Lehrkraft ins Klassenbuch eingetragen wird. Das Klassenbuch dient als Nachweis für Fehlzeiten. Bei Verspätungen und unentschuldigtem Fehlen von Berufsschülerinnen und -schülern sind die Klassenlehrerinnen und –lehrer angehalten, dies den Ausbildungsbetrieben mitzuteilen.

Volljährige, nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, können gemäß § 53 (4) SchulG NRW bei unentschuldigten Fehlzeiten von insgesamt 20 Unterrichtsstunden innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen von der Schule entlassen werden.

Erziehungsberechtigte und Ausbildende, die nicht dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler ihrer Schulpflicht nachkommen, sowie Schülerinnen und Schüler, die ihre Berufsschulpflicht nicht erfüllen, können gemäß §126 (1) und (2) SchulG NRW mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Schule ist im Sinne einer erfolgreichen Ausbildung zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben verpflichtet. Die notwendige Zusammenarbeit erstreckt sich dabei auch auf die gegenseitige Information über den Leistungsstand und das Verhalten während der Ausbildung/des Unterrichts.

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